1. Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der JustStay GmbH (JustStay) als Betriebsführungsgesellschaft der JustStay Hotels in Deutschland mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von JustStay (Gastaufnahmevertrag).


2. Vertragsabschluss 

Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme von JustStay zustande. JustStay steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

Tätigt der Vertragspartner eine Gruppenbuchung kommt ein sogenannter Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im Rahmen dieses Kontingentvertrages haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über www.juststay.de, über Mittler (z.B. sog. Online Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.

Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn JustStay dies ausdrücklich gestattet. JustStay kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.


3. Nutzungsmöglichkeiten reservierte Zimmer 

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Für Abreisen, die am Abreisetag nach 12.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Der Gast haftet JustStay für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen von JustStay erhalten, verursacht werden.

JustStay behält sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor, die Missachtung dieser Regeln sowie jegliche Art von (Ruhe)Störungen mit einem Schadensersatz von bis zu EUR 5.000,00 zu belegen.


4. Leistungen und Preise 

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von JustStay zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast direkt oder über JustStay beauftragten Leistungen Dritter, deren Vergütung von JustStay verauslagt wird.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von JustStay ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. 

Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich JustStay vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.


5. Zahlungsbedingungen 

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens zum Zeitpunkt der Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen. 

Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. 

Gültige Zahlungsmittel sind Giropay/Sofortüberweisung, Master Card, Visa Card, Diners Card, American Express und Paypal.


6. Rücktritt und Stornierung 

Reservierungen des Gastes sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt JustStay einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält JustStay den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung (abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen) trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. 

Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung JustStay nicht vor Beginn des Leistungszeitraums (18.00 Uhr am Anreisetag) zugeht.

Im Fall von Gruppenbuchungen (mehr als drei Zimmer) oder zu Zeiten von Messen und Events, sind folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen:

  • 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung JustStay nicht 6 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraums (18.00 Uhr am Anreisetag) zugeht,
  • 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung JustStay nicht 24 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraums (18.00 Uhr am Anreisetag) zugeht.

Wurde ein anderer Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von JustStay auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber JustStay in Textform ausübt.


7. Rücktritt und Kündigung durch JustStay 

JustStay ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn

  • der Gast eine fällige Leistung nicht erbringt,
  • die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von JustStay nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist,
  • der Gast irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht,
  • der Gast den Namen JustStay mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,
  • vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung von JustStay untervermietet werden,
  • JustStay begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von JustStay in der Öffentlichkeit gefährden kann.

JustStay hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts oder der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch JustStay begründet keine Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch von JustStay auf Ersatz eines entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.


8. Haftung von JustStay 

JustStay haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet JustStay für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JustStay beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von JustStay steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von JustStay auftreten, wird JustStay bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, JustStay rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 

Für eingebrachte Sachen haftet JustStay nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache JustStay Anzeige macht. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit JustStay. 

Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/-parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht durch JustStay besteht nicht. JustStay haftet für alle Schäden im Rahmen der in dieser Ziffer 8 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. JustStay haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. 

Alle Ansprüche gegen JustStay verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch JustStay.


9. Nichtrauchen im Hotel 

JustStay Hotels in Deutschland sind Nichtraucherhotels. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat JustStay das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn JustStay einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist. 


10. Haustiere 

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.


11. Schlussbestimmungen 

Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

Stand November 2023